Praxis für Orthopädie & Unfallchirurgie

Dr. med. Cornelia Holzheimer-Stock

Akupunktur außerhalb der Leistungen der gesetzlichen Kassen z.B. Migräne- und Tinnitusbehandlung, Gewichtsregulierung

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung der Akupunktur soll aus dem zweiten Jahrhundert vor Christus stammen. Diese uralte Heilkunst hat auch in unserer westlichen Medizin einen festen Platz gefunden.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Akupunktur nur bei wenigen, eng gefassten Diagnosen, so dass die Akupunktur bei einer anderen Erkrankung dann als allgemeine Gesundheitsleistung abgerechnet werden muss.

Erfolgversprechende Behandlungsansätze mit Akupunktur wurden insbesondere bei Migräne, Tinnitus und chronischen Schmerzen, bei HNO-Erkrankungen und Verdauungsproblemen sowie zur Nikotinentwöhnung oder Gewichtsreduktion beschrieben.

Auch Kinder können mit Akupunktur behandelt werden, hierbei verwende ich keine Nadeln sondern klebe spezielle Pflästerchen oder verwende einen Laser. Im Allgemeinen dauert eine Akupunktursitzung 20 - 30 Minuten.

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